Zentrale Vorgaben zur Sicherung des Marktzugangs und der Netzinfrastruktur für grüne Gase wie Biomethan fehlen. Damit ist die volle Wirksamkeit des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets nicht gewährleistet. Wenn der Entwurf mit seinen jetzigen Regelungen umgesetzt würde, wären sie nicht europarechtskonform.
Hier ist die „Gutachterliche Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1788 (EU-Gas-RL) im E-EnWG (Referentenentwurf)“ abrufbar.